CO2-Kostenaufteilungsgesetz: Zweite Fassung der GdW-Arbeitshilfe 92 veröffentlicht
Das „Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG)“ wurde im November 2022 vom Bundestag und Bundesrat beschlossen. Es trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist die Reduktion von Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich.
Im Nachgang zum Webinar des GdW im April 2024 zum Thema „Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern: Status Quo. Erfahrungen. Möglichkeiten“, wurde ein gleichlautender Praxis-Leitfaden vorgestellt.