Das Arbeitsgericht Hamm hat durch Urteil vom 16. Februar 2024 – 2 Ca 1229/23 – zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes entschieden. Das Arbeitsgericht kommt zu dem Ergebnis, dass derjenige, der Verstöße nicht an eine interne oder externe Meldestelle meldet od...