Das Amtsgericht Charlottenburg hat durch Urteil vom 17. Januar 2023 (Az.: 206 C 256/22, juris) entschieden, dass der Mieter für Einbauten und Installationen, die er freiwillig ausgeführt hat, auch die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung trägt. Aus der Zustimmung des Vermieters zu dieser Mi...