Am 31. Mai 2024 läuft für Wohnungsunternehmen die Frist für die Abgabe finaler Selbsterklärungen nach dem EWPBG/StromPBG aus. BBU-Mitgliedsunternehmen sollten vor dem 31. Mai 2024 ggf. einen Antrag auf Fristverlängerung für die Abgabe der Selbsterklärung stellen.