Mit dieser Ende Juni im Senat beschlossenen Inhouse-Vergabe des Ladeinfrastrukturausbaus 2022 - 2030 an die Berliner Stadtwerke wird der bisherige Vertrag mit einem Dienstleister im kommenden Jahr auslaufen. Die beteiligten Landesunternehmen – darunter die Berliner Wasserbetriebe AöR, deren Tochter die Stadtwerke als Vertragspartner sind – können ab dem 1.1.2022 mit ihrem Knowhow einen bedarfsgerechten, dynamischen Aufbau von diskriminierungsfrei zugänglichen Ladepunkten planen und umsetzen. Auch Drittanbietern bleibt es wie bisher möglich, Ladeinfrastruktur nach diesem Modell im öffentlichen Raum Berlins, auf Grundlage von Sondernutzungserlaubnissen, zu errichten und zu betreiben. Entsprechende Vertragsangebote sind derzeit in Vorbereitung. Sämtliche Ladepunkte, die im öffentlichen Raum entstehen, müssen dabei wie bisher für jede*n Nutzende*n mit herkömmlichen Ladekabel gleich und komfortabel zugänglich bleiben („Berliner Modell“).
Vereinbart wird mit dem Vertrag die Übernahme aller bereits bestehenden rund 1.000 öffentlichen Ladepunkte und die Errichtung von voraussichtlich 2.000 weiteren Ladepunkten mit hoher (mindestens 150 kW), mittlerer (mindestens 50 kW) und normaler (rund 11 kW) Ladeleistung bis 2030. Davon sollen mindestens 200 Schnellladepunkte sein: Pro Bezirk werden im Vertragszeitraum jeweils ein bis zwei Schnelllade-Hubs mit je acht bis zwölf HPC-Ladepunkten (High Power Charger) entstehen, die mit je mindestens 150 kW über eine vielfache Ladeleistung der Normallader verfügen. Hinzu kommt die Installation von zusätzlich bis zu 1.000 Laternen-Ladepunkten im Rahmen des Projektes ElMobileBerlin.
Mit diesem Ausbauprogramm orientiert sich das Land an der Studie „Elektromobilität Berlin 2025+“ des Reiner Lemoine Instituts (RLI), die im Auftrag des Landes auf Basis verschiedener Szenarien mögliche Bedarfe an Ladeinfrastruktur prognostiziert hat.